Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz ist sie nahezu allumfassend zuständig. Sie erteilt Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide, verhängt Sanktionen. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen.
Die einzelnen Aufgabenfelder sind: