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Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht wurden zum 01.01.2005 auf die Stadt- und Landkreise bzw. Regierungspräsidien übertragen. Näheres entnehmen Sie bitte der
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg

Liste der Zuständigkeitsregelung im Bereich Mutterschutz

Abrechnungsformulare für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz senden Sie bitte an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.4, Postfach 26 66, 72016 Tübingen.



Karte von Baden-Württemberg , in der durch Klick auf Ihren Stadt- oder Landkreis Ihre zuständige Stelle angezeigt wird.

Verzeichnis der Orte in Baden-Württemberg mit Zuordnung des zuständigen Regierungspräsidiums.

Eine Adressliste aller Stadt- und Landkreise erhalten Sie hier.

 
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