Acetylenanlagen (Acet)

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Acetylenanlagen (Acet)


Hinweis

Der Inhalt dieses Sachgebiets wurde nach Ablauf der Übergangsfristen in § 27 Abs. 4 BetrSichV gelöscht.
Die Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Anlagen sind im Produktsicherheitsrecht und im Bauproduktenrecht geregelt. Die Betriebsvorschriften für die Anlagen bzw. Umgangsvorschriften für die brennbaren Flüssigkeiten und Gase sind in der BetrSichV und der GefStoffV mit ihren jeweiligen Technischen Regeln (TRBS und TRGS) enthalten. Alte Technischen Regeln (z.B. TRG, TRbF und TRB) können als Erkenntnisquelle noch herangezogen werden, wobei beachtetet werden muss, dass sie über 10 Jahre nicht mehr aktualisiert wurden.

 
Vorschriftensammlung
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