Gefahrgutrecht (GefGü)
| 1. LEITVORSCHRIFTEN | ||
| 1.1 | Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG) | |
| 2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN | ||
| 2.1 | EU | |
| 2.1.1 | Richtlinie 1999/36/EG des Rates vom 29. April 1999 über ortsbewegliche Druckgeräte | |
| 2.1.2 | Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße
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| 2.2 | Bund | |
| 2.2.1 | Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB) | |
| 2.2.1.1 | Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) | |
| 2.2.2 | Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV) | |
| 2.2.3 | Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV) | |
| 2.2.4 | Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung – GGAV 2002) | |
| 2.2.5 | Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) | |
| 2.2.6 | Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV) | |
| 3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN | ||
| 3.1 | Gefahrgutzuständigkeitsverordnung (GGZuVO) | |
| 4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW. | ||
| 5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN | ||
| 6. SONSTIGE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN SOWIE VERZEICHNISSE, LEITLINIEN USW. | ||
| 6.1 | Zurzeit nicht belegt! | |
| 6.2 | Technische Richtlinien zur Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle - TR Abfälle 002 - | |
| 7. SONSTIGE VERÖFFENTLICHTE VORSCHRIFTEN | ||
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Die Vorschrift hat sich vor Kurzem geändert. Die Änderungen werden von uns derzeit eingearbeitet. Das aktuelle Dokument wird Ihnen demnächst zur Verfügung stehen. |
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