Gefahrgutrecht (GefGü)

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Gefahrgutrecht (GefGü)

  1. LEITVORSCHRIFTEN
  1.1 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG)
  2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN
  2.1 EU
  2.1.1 Richtlinie 1999/36/EG des Rates vom 29. April 1999 über ortsbewegliche Druckgeräte
2.1.2 Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße
© Europäische Gemeinschaften, http://eur-lex.europa.eu/
  2.2 Bund
  2.2.1 Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
  2.2.1.1 Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
  2.2.2 Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV)
  2.2.3 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (GGKostV)
  2.2.4 Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung – GGAV 2002)
  2.2.5 Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten und die Schulung der beauftragten Personen in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV)
  2.2.6 Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)
  3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN
  3.1 Gefahrgutzuständigkeitsverordnung (GGZuVO)
  4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW.
  5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN
  6. SONSTIGE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN SOWIE VERZEICHNISSE, LEITLINIEN USW.
  6.1 Zurzeit nicht belegt!
  6.2 Technische Richtlinien zur Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle - TR Abfälle 002 -
  7. SONSTIGE VERÖFFENTLICHTE VORSCHRIFTEN

 

Die Vorschrift hat sich vor kurzem geändert. Die Änderungen werden von uns derzeit eingearbeitet. Das aktuelle Dokument wird Ihnen demnächst zur Verfügung stehen.Information

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