Sprengstoffrecht (Spreng)

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Sprengstoffrecht (Spreng)

  1. LEITVORSCHRIFTEN
  1.1 EG/EU
  1.1.1 Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke.
  1.1.2 Richtlinie 2007/23/EG des europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände
© Europäische Gemeinschaften, http://eur-lex.europa.eu/
  1.1.3 Richtlinie 2008/43/EG der Kommission zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates
© Europäische Gemeinschaften, http://eur-lex.europa.eu/
  1.2 Bund
  1.2.1 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
  2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN
2.1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
  2.2 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
  2.3 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)
  2.4 Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV)
  2.5 Richtlinie 2004/57/EG der Kommission zur Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition für die Zwecke der Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke
  3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN
  3.1 Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz und den nach diesem Gesetz ergangenen Rechtsverordnungen (Sprengstoff-Zuständigkeitsverordnung – SprengZuVO)
  4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW.
  4.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)
  4.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Prüfung des Versagungsgrundes nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 des Sprengstoffgesetzes
  4.3 Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz
  5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN
  5.010 SprengLR 010 - Richtlinie für das Zuordnen explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen
  5.011 SprengLR 011 - Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen
  5.210 SprengLR 210 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für Sprengstoffe und Zündmittel
  5.220 SprengLR 220 - Richtlinie Bauweise und Einrichtung der Lager für pyrotechnische Sätze und Gegenstände
  5.230 SprengLR 230 - Richtlinie Diebstahlsicherung der Lager für Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
  5.240 SprengLR 240 - Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
  5.300 SprengLR 300 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe
  5.310 SprengLR 310 - Richtlinie Bauweise und Einrichtungen der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppe I - III)
  5.340 SprengLR 340 - Richtlinie für die Zusammenlagerung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe (Lagergruppen I - III)
  5.350 SprengLR 350 - Richtlinie der Lager für sonstige explosionsgefährliche Stoffe (Lagergruppen I - III)
  5.360 SprengLR 360 - Richtlinie Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe, die sich wie Explosivstoffe der Lagergruppe 1.3 verhalten.
  5.410 SprengLR 410 - Richtlinien Aufbewahrung kleiner Mengen
  6. SONSTIGE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN SOWIE VERZEICHNISSE, LEITLINIEN USW.
  6.1 Zellhornrichtlinie
  7. SONSTIGE VERÖFFENTLICHTE VORSCHRIFTEN
  7.1 Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

 

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