Brennbare Flüssigkeiten (VbF)

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Brennbare Flüssigkeiten (VbF)

  1. LEITVORSCHRIFTEN
  1.1 Gesetz über Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG)
  2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN
  2.1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
  2.2 Altölverordnung (AltölV)
  3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN
  3.1 Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Geräte- und Produktsicherheits-Zuständigkeitsverordnung - GPSZuVO)
  4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW.
  5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN
  5.001 TRbF 01 - Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA)
  5.020 TRbF 20 - Läger
  5.030 TRbF 30 - Füllstellen, Entleerstellen und Flugfeldbetankungsstellen
  5.040 TRbF 40 - Tankstellen
  5.050 TRbF 50 - Rohrleitungen
  5.060 TRbF 60 - Ortsbewegliche Behälter
  6. SONSTIGE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN SOWIE VERZEICHNISSE, LEITLINIEN USW.
  7. SONSTIGE VERÖFFENTLICHTE VORSCHRIFTEN

 

Die Vorschrift hat sich vor kurzem geändert. Die Änderungen werden von uns derzeit eingearbeitet. Das aktuelle Dokument wird Ihnen demnächst zur Verfügung stehen.Information

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