Fahrpersonalrecht (FPers)

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Fahrpersonalrecht (FPers)

  1. LEITVORSCHRIFTEN
  1.1 EU
  1.1.1 Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
  1.1.2 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates
  1.1.2.1 Erklärung zu Bestimmungen der AETR
1.1.3 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr
  1.1.4 Verordnung (EWG) Nr. 3314/90 der Kommission zur Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt
  1.1.5 Verordnung (EG) Nr. 2135/98 des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Richtlinie 88/599/EWG über die Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85
  1.2 Bund
  1.2.1 Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)
1.2.2 Straßenverkehrsgesetz (STVG)
1.2.3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  1.2.4 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  1.2.5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
1.2.6 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  2. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN
  2.1 EU
  2.1.1 Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates
  2.1.1.1 Erklärung zur Richtlinie 2006/22/EG
  2.1.1.2 Entscheidung der Kommission über ein Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr
  2.1.2 Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben
  2.2 Bund
  2.2.1 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
  2.2.2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
2.2.3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  2.2.4 Zurzeit nicht belegt!
2.2.5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
  3. ZUSTÄNDIGKEITSVERORDNUNGEN
  3.1 Gemeinsame Verordnung der Landesregierung sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie über Zuständigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz und der nach ihm ergangenen Rechtsvorschriften (FPersGZuVO)
  4. VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN, BEKANNTMACHUNGEN USW.
  4.1 EU
  4.1.1 Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Anwendung der Sozialverordnungen im Straßenverkehr
  4.2 Bund
  4.2.1 Dienstanweisung zum § 18 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  4.2.2 Verlautbarung zu den Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85 des Rates über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften und das Kontrollgerät im Straßenverkehr
  4.2.3 Umsetzung der Richtlinie 2006/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 88/599/EWG des Rates
  5. AMTLICH ANERKANNTE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN
  6. SONSTIGE TECHNISCHE REGELN UND RICHTLINIEN SOWIE VERZEICHNISSE, LEITLINIEN USW.
  7. SONSTIGE VERÖFFENTLICHTE VORSCHRIFTEN

 

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